Beispiel für Internet-Zugriffsrichtlinie

Eine Internet-Zugriffsrichtlinie verpflichtet Mitarbeiter, Regeln und Richtlinien zur angemessenen Nutzung des Firmeneigentums sowie des Netzwerk- und Internet-Zugangs einzuhalten. Sie bedeutet Schutz, sowohl für das Unternehmen als auch für Mitarbeiter, da sie unmissverständlich darlegt, dass der Besuch bestimmter Websites oder der Download unerwünschter Dateien verboten ist und Verstöße geahndet werden. Die Richtlinie wirkt fahrlässigem Missbrauch durch Mitarbeiter entgegen, sodass für Unternehmen weniger Sicherheitsrisiken bestehen. Die Internet-Zugriffsrichtlinie stellt ein wichtiges Dokument dar, das von allen Mitarbeitern vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden muss. Im Folgenden ist ein Beispiel für eine Internet-Zugriffsrichtlinie aufgeführt, in der die wichtigsten Punkte im Hinblick auf Internet- und Computernutzung beschrieben sind. Die Richtlinie kann an die Anforderungen der Organisation angepasst werden.

Internet-Zugriffsrichtlinie
Dieses Beispiel einer Internet-Zugriffsrichtlinie gilt für alle Mitarbeiter von , die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf die Nutzung von Computer und Internet angewiesen sind. Die Nutzung des Internets ist Mitarbeitern von ausdrücklich gestattet, sofern es der Unterstützung der Unternehmensziele dient. Der Internet-Zugang im Unternehmen wird als Privileg verstanden, und alle Mitarbeiter sind an die Richtlinien zur Nutzung von Computer, E-Mail und Internet gebunden. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann disziplinarische und/oder juristische Folgen haben und ggf. zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Mitarbeiter können außerdem persönlich für Schäden, die auf Zuwiderhandlung dieser Richtlinien zurückzuführen sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Alle Mitarbeiter müssen bestätigen, dass sie die Richtlinie erhalten und die darin aufgeführten Regeln verstanden haben und akzeptieren.

Computer-, E-Mail- und Internet-Nutzung

  • Mitarbeiter werden zu einer verantwortungsbewussten und produktiven Internet-Nutzung angehalten. Der Internet-Zugang ist nur für Aktivitäten im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit vorgesehen und darf nicht für persönliche Zwecke verwendet werden.
  • Aktivitäten im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit umfassen Online-Recherchen, die den Mitarbeiter bei seiner beruflichen Tätigkeit unterstützen.
  • Alle Internet-Daten, die über die Computersysteme von verfasst, übertragen und/oder empfangen werden, sind Eigentum von und werden als Teil der offiziellen Unternehmensdaten anerkannt. Diese Daten unterliegen der Offenlegungspflicht und können aus rechtlichen Gründen oder nach Aufforderung von zuständigen Dritten offengelegt werden.
  • Die für den Internet-Zugriff genutzten Geräte, Dienste und Technologien sind Eigentum von . Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Internet-Verkehr zu überwachen und auf über die unternehmenseigenen Online-Verbindungen verfassten, gesendeten oder empfangenen Daten zuzugreifen.
  • E-Mails, die über das E-Mail-System des Unternehmens versendet werden, dürfen keine anstößigen Inhalte enthalten. Anstößige Inhalte beziehen sich auf belästigende und beleidigende Sprache/Bilder, sind jedoch nicht darauf beschränkt.
  • darf Downloads und Websites überwachen und/oder blockieren, wenn sie vom Unternehmen als schädlich und/oder nicht produktiv empfunden werden.
  • Die Installation von Software wie Instant-Messaging-Portalen ist ausdrücklich untersagt.

Die nicht akzeptable Nutzung des Internets durch Mitarbeiter umfasst u. a. folgende Aktivitäten:

  • Zugriff auf Websites mit obszönen, abschätzigen, pornografischen, illegalen, gewaltverherrlichenden oder anderen illegalen Inhalten
  • Übermittlung von diskriminierenden, belästigenden oder bedrohenden Mitteilungen oder Bildern über den E-Mail-Dienst von
  • Missbrauch von Computern für Betrugszwecke und/oder für Software-, Film- und Musik-Raubkopien
  • Diebstahl, Verwendung und Offenlegung von Kennwörtern anderer ohne ausdrückliche Genehmigung
  • Herunterladen und Kopieren von urheberrechtlich geschützter Software und elektronischen Dateien, einschließlich Raubkopien, ohne ausdrückliche Genehmigung
  • Weitergabe von vertraulichen Daten, Handelsgeheimnissen und betriebsinternen Informationen
  • Hacking-Angriffe auf unautorisierte Websites
  • Übertragung und Veröffentlichung von Informationen, die für das Unternehmen, seine Produkte/Dienstleistungen, Mitarbeiter und/oder Kunden rufschädigend sein können
  • Einschleusen von schädlicher Software in das Unternehmensnetzwerk und/oder Gefährdung des elektronischen Kommunikationssystems des Unternehmens
  • Übertragen und Verfassen von Kettenbriefen und Werbung, die nicht im Interesse interner Geschäftsaktivitäten stehen
  • Präsentierung persönlicher Behauptungen als Unternehmensansichten

Bei Unklarheiten zu den Inhalten einer zulässigen Internet-Zugriffsrichtlinie werden Mitarbeiter dazu angehalten, sich für weitere Hinweise und Erläuterungen an ihren Vorgesetzten zu wenden.

Alle in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen gelten für alle Mitarbeiter von , die die bereitgestellten Netzwerk- und Internetverbindungen nutzen. Die hier erläuterten Bedingungen sind von allen Beteiligten akzeptiert worden und unterliegen den oben aufgeführten Richtlinien und Vorgehensweisen. Benutzer, die gegen diese Richtlinien verstoßen, müssen mit von als angemessen befundenen disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Benutzerakzeptanz

Ich habe diese beispielhafte Internet-Zugriffsrichtlinie verstanden und werde die darin aufgeführten Vorschriften einhalten. Ich habe weiterhin zur Kenntnis genommen, dass meine Zugriffsberechtigung bei jeglichen Verstößen gegen diese Richtlinie widerrufen werden kann und disziplinarische und/oder entsprechende juristische Maßnahmen eingeleitet werden können.

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Unterschrift des Mitarbeiters Datum

Lösung für Web-Sicherheit

Welchen Nutzen hat dieses Beispiel einer Internet-Zugriffsrichtlinie ohne effiziente Methode zur Durchsetzung der darin aufgeführten Vorschriften? GFI WebMonitor™ bietet Internet-Überwachung und -Zugriffssteuerung und ermöglicht Administratoren, die Internet-Nutzung in Einklang mit der Internet-Zugriffsrichtlinie des Unternehmens zu kontrollieren und zu überwachen.

Die in diesem Beispiel einer Internet-Zugriffsrichtlinie aufgeführten Richtlinien werden von GFI WebMonitor unterstützt. Zudem können dank der Kontrolle von Downloads und Surf-Verhalten am Arbeitsplatz jegliche Verstöße gegen diese Richtlinie vom Administrator erfasst werden − und alles über eine intuitive Benutzeroberfläche. Außerdem können Administratoren mit Hilfe der URL-Kategorisierung und Website-Filterung von GFI WebMonitor Websites und Downloads in Echtzeit blockieren und kontrollieren. GFI WebMonitor ist die ideale Ergänzung zu einer effektiven Internet-Zugriffsrichtlinie.

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